Header

Suche

FAQ Master Empirische Kulturwissenschaft

Ich möchte gerne einen Einblick in das Studium Empirische Kulturwissenschaft erhalten. Gibt es Vorlesungen, die ich besuchen dürfte, obwohl ich noch nicht eingeschrieben bin?

Ja, das ist möglich! Alle Vorlesungen können ohne Voranmeldung besucht werden. Bei anderen Master-Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte mit der Master-Studienberatung überpk-master@isek.uzh.chKontakt auf.

Es gibt während des Semesters auch viele öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge und Podiumsdiskussionen. Hinweise dazu entnehmen Sie der Agenda Populäre Kulturen.  News, Wissenswertes und Veranstaltungen finden Sie auch auf unseren Social-Media-Kanälen.

Wer kann zum Master Empirische Kulturwissenschaft zugelassen werden?

Der Master Empirische Kulturwissenschaft ist konsekutiv, d.h. er baut auf dem Bachelor-Studienprogramm Populäre Kulturen auf.  Eine Zulassung ohne Auflagen ist mit einem Bachelorstudium Populäre Kulturen bzw. vergleichbaren Studienprogrammen an anderen Universitäten (Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft etc.) mit mindestens 60 ECTS Credits möglich. Bachelor-Absolvent:innen anderer Studienrichtungen können mit Auflagen zugelassen werden.
Auf den Seiten der Philosophischen Fakultät finden Sie allgemeine Informationen zur Bewerbung und Zulassung zum Masterstudium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Auskunft über das fachliche Anforderungsprofil im Master Empirische Kulturwissenschaft gibt der Fachspezifische Anhang zur Studienordnung (ASTO) Major und Minor.

Wie funktionieren Immatrikulation und Anmeldung?

Sämtliche Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf der Homepage der Studierendenadministration der Universität Zürich.

Kann ich Teilzeit studieren bzw. muss ich in der Regelzeit von 4 Semestern abschliessen?

Eine individuelle Gestaltung des Studiums ist immer möglich. Der Master Empirische Kulturwissenschaft ist grundsätzlich sehr flexibel aufgebaut und kann ohne Weiteres Teilzeit studiert werden. Eine mögliche, durch ein Teilzeitstudium entstehende Überschreitung der Regelzeit von 4 Semestern stellt vonseiten der Universität kein Problem dar. Tipps, wie Sie Ihr Teilzeitstudium gestalten können, finden Sie auf der Seite  «Teilzeitstudium» der Zentralen Studienberatung.

Der Master Empirische Kulturwissenschaft enthält nur drei Pflichtmodule (Aktuelle Fachdebatten, Masterarbeit, Masterkolloquium), welche zwingend belegt werden müssen. Alle weiteren Module sind frei wählbar, wobei die übergreifenden Bestehensvoraussetzungen zu erfüllen sind: Es müssen mind. 12 ECTS-Punkte aus den Modulgruppen «Kulturwissenschaft des Alltags» und «Kulturwissenschaft Populärer Literaturen und Medien» erworben werden. Beachten Sie zudem: Das zweisemestrige Wahlpflichtmodul «Studienprojekt: forschen und vermitteln» wird jeweils nur mit Beginn im HS angeboten und ist daher als einziges mit etwas mehr Vorlauf zu planen.

Kann ich das Studium der Empirischen Kulturwissenschaft im Frühjahrssemester aufnehmen?

Die meisten Studierenden, insbesondere Major-Studierende, beginnen ihr Studium gemäss dem Mustercurriculum (Major 90 / Minor 30 ) im Herbstsemester. Ein Beginn im Frühjahrssemester ist aber ebenfalls problemlos möglich und hat keinen nachteiligen Einfluss auf die Anzahl der zu erwerbenden ECTS-Punkte.

Was muss ich beim Buchen von Modulen beachten? Wo finde ich Informationen zur Modulbuchung?

Die Modul-Buchung fällt technisch und administrativ nicht in den Verantwortungsbereich der einzelnen Institute, sondern in denjenigen der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Grundsätzliche Informationen und Hinweise zur Modulbuchung finden Sie auf der Webseite UZH für Studierende unter Modulbuchung sowie unterStudent Services der Philosophischen Fakultät.

Ich möchte meinen Major zum Minor machen (oder umgekehrt). Ist das möglich?

Das ist prinzipiell immer möglich, auch im Verlauf des Studiums. Beim Übertritt vom Bachelor in den Master gilt ebenfalls: Wenn Sie Populäre Kulturen oder ein vergleichbares Studienprogramm (Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft etc.) an einer anderen Universität im Bachelor im Minor studiert haben, ist das Studium der Empirischen Kulturwissenschaft im Master im Major ohne Auflagen möglich.
Auf den Seiten der Studienorganisation finden Sie weitere Hinweise zum Thema Studiengangs- und Studienprogrammwechsel.

Woher weiss ich, welche Leistungsnachweise ich in den Veranstaltungen erbringen muss?

Einen Überblick über alle Leistungsnachweise finden Sie im Modulkatalog Empirische Kulturwissenschaft Major oderMinor sowie im Vorlesungsverzeichnis; hier sind die Leistungsnachweise jeweils in der Modulübersicht angegeben.

Was ist, wenn ich einen Leistungsnachweis nicht bestehe?

Wahlmodule können nicht wiederholt werden, entsprechend ist die abschliessende Bewertung endgültig. Die Belegung eines neuen Wahlmoduls ist möglich. Wahlpflicht- und Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Bei Pflichtmodulen führt ein zweimaliges Nichtbestehen zu einer Fachsperre, wodurch das Studium der Empirischen Kulturwissenschaft nicht fortgesetzt werden kann. Module, die mit einer ungenügenden Note oder «nicht bestanden» bewertet wurden, erscheinen jedoch nicht in Ihren Abschlussdokumenten.
Weitere Informationen finden Sie in der «Wegleitung fürs Studium» der Philosophischen Fakultät in den Kapiteln «Leistungsnachweise, Wiederholbarkeit und Abmeldung vom Leistungsnachweis», «Abschlussdokumente» sowie «Endgültige Abweisung und Sperre».

Kann ich zweisemestrige Lehrveranstaltungen auch in einem Semester abschliessen?

Es gibt im Master-Studienprogramm Empirische Kulturwissenschaft drei Modulformen, die zweisemestrig angelegt sind: das thematische Seminar, das Studienprojekt und die Masterarbeit.

Bei thematischen Seminaren wird in der Regel im zweiten Semester nur noch der Leistungsnachweis geschrieben. Hier wäre unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit den Dozierenden der Abschluss nach einem Semester möglich. Eine Anrechnung nach dem ersten Semester setzt voraus, dass der Leistungsnachweis im ersten Semester absolviert und bewertet wird. Eine solche Ausnahme wird nur bei Mobilitätsaufenthalten (Auslandssemestern) und beim Abschluss bewilligt.

Das Studienprojekt hat jedoch auch im zweiten Semester Präsenzveranstaltungen und kann daher nicht in einem Semester abgeschlossen werden.

Für das Verfassen der Masterarbeit stehen maximal zwei Semester zur Verfügung. Sie kann jedoch bereits nach einem Semester eingereicht werden. Beachten Sie bitte die fakultätsweit verbindlich vorgegebenen Abgabefristen: der 1. Dezember im Herbst- bzw. der 1. Juni im Frühjahrssemester. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt das Modul als «nicht bestanden» (Fehlversuch).

In welcher Sprache sind die Seminartexte üblicherweise verfasst?

Die wissenschaftliche Lektüre in den einzelnen Veranstaltungen besteht mehrheitlich aus deutsch- und englischsprachigen Texten. Englischsprachige Texte können grosses Gewicht haben, anderssprachige Texte sind dagegen eher die Ausnahme. Die Unterrichtssprache ist – wenn nicht anders deklariert – deutsch.

Soll ich während des Studiums Praktika absolvieren und kann ich mir dafür ECTS Credits anrechnen lassen?

Erfahrungsgemäss erhöhen thematisch passende Praktika während des Studiums die Anstellungschancen nach dem Studienabschluss erheblich. Master-Studierende im Major-Studiengang können sowohl in externen wie universitären Praktika ECTS-Punkte erwerben, die sie in beschränktem Umfang an ihren Abschluss anrechnen können. Minor-Studierende können sich gemäss Studienordnung keine Praktika an ihr Studium in Empirische Kulturwissenschaft anrechnen lassen.

Vom ISEK – Populäre Kulturen angebotene Praktika werden immer über den Studierenden-Newsletter ausgeschrieben, der hier abonniert werden kann. Mehr Informationen zu internen Praktika finden Sie auf der Seite Studentische Arbeitsstellen.

Ich kann wegen unerwarteter Umstände ein Modul nicht abschliessen und möchte mich vom Leistungsnachweis abmelden. Die Stornierungsfrist ist aber schon verstrichen. Was kann ich tun?

Können Sie wegen Krankheit oder Unfall einen Leistungsnachweis nicht absolvieren, müssen Sie dies den zuständigen Dozierenden umgehend mitteilen. Sie müssen sich selbstständig vom Leistungsnachweis abmelden. Dies können Sie mittels Antrag im Studierendenportal unter «Meine Anträge und Rechnungen» tun. Genauere Informationen zur Abmeldung von Leistungsnachweisen finden Sie hier.

Ich habe eine Beeinträchtigung/chronische Krankheit, die sich auf meine Leistungen im Studium auswirkt und möchte daher einen Nachteilsausgleich beantragen. Wie geht das?

Informationen und das Antragsformular zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie hier.

Wie setzt sich die Note im Master-Diplom zusammen?

Grundsätzlich gilt:

  • Nur benotete Module fliessen in die Studienprogrammnoten und die Gesamtnote ein.
  • Noten werden um so höher gewichtet, je mehr ECTS Credits das benotete Modul umfasst.
  • Analog zu dieser Gewichtung auf Ebene des Studienprogramms hat bei der Gesamtnote im Abschlusszeugnis die Major-Studienprogrammnote (zum Beispiel Empirische Kulturwissenschaft 90) mehr Gewicht als die Minor-Studienprogrammnote (zum Beispiel Filmwissenschaft 30).
  • Module, die mit einer ungenügenden Note oder mit «nicht bestanden» bewertet wurden, gelten als Fehlversuche und werden bei Studienprogrammnoten und Gesamtnote nicht berücksichtigt, siehe Wegleitung fürs Studium, Kapitel «Abschlussdokumente».
  • Module werden in chronologischer Reihenfolge der Absolvierung für die Studienprogrammnoten berücksichtigt. Das heisst, dass die Wiederholung eines bereits bestandenen oder positiv bewerteten Wahlpflicht- oder Pflichtmoduls nicht zur Verbesserung der Note führen kann. Ebenso fliessen nach Erreichen aller Bestehensvoraussetzungen «überschüssige» Module nicht mehr in die Studienprogrammnote ein.

Ich möchte mich zum Abschluss anmelden, aber in meiner Leistungsübersicht scheinen gewisse Studienleistungen (bestandene Module) nicht aufgelistet zu werden. Hilfe!

Bei gewissen Fächerkombinationen kann es vorkommen, dass einzelne Studienleistungen entweder dem Major- oder dem Minor-Programm zugewiesen werden können. Diese Zuweisung muss durch die Studierenden selbst im Studienportal geschehen. Die entsprechenden Studienleistungen erscheinen im Studienportal unter dem Reiter «Mehrfach aufgeführte Leistungen», können dort wie gewünscht zugewiesen werden und erscheinen anschliessend in der Leistungsübersicht.