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Mit einem Doktorat in Empirischer Kulturwissenschaft wird die Befähigung nachgewiesen, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit Erkenntnisse zu gewinnen, die zur Entwicklung eines Forschungsbereichs des Faches beitragen.
Ziel ist nebst Aneignung von fachlichen Kompetenzen im eigenen Forschungsgebiet und von Forschungsmethodik auch der Erwerb von überfachlichen Kompetenzen (z.B. Hochschuldidaktik, wissenschaftliche Kommunikation, Führungskompetenz). Diese Kompetenzen fördern zusammen mit der Publikation in Fachorganen bzw. der Präsentation von Forschungsergebnissen in wissenschaftlichen Kontexten die Herausbildung von Persönlichkeiten, die sich für eine weiterführende Forscherkarriere oder Berufstätigkeit in anspruchsvollen gesellschaftlichen Funktionen qualifizieren. Zur Qualitätssicherung erfolgt eine intensive Betreuung der Doktorierenden durch eine fachlich ausgewiesene Betreuungs- und Promotionskommission.
Das allgemeine Doktorat in Empirischer Kulturwissenschaft besteht aus der Durchführung und dem Verfassen einer eigenständigen Forschungsarbeit in Form einer Monografie (Dissertation) und aus curricularen Anteilen im Umfang von 12 ECTS Credits. Die Philosophische Fakultät verleiht nach erfolgreichem Abschluss den Titel einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie. Der Titel lautet «Dr. phil.», in englischer Übersetzung «PhD».
Seit 2019 wird die Doktoratsausbildung an der Philosophischen Fakultät der UZH von einer Graduiertenschule mit Leitungsgremium und Fachausschüssen organisiert. Die Empirische Kulturwissenschaft gehört dem Fachausschuss Sozialwissenschaften an. Alle Informationen zum Doktorat finden sich auf der Website der Philosophischen Fakultät.
Angaben zum aktuellen Lehrangebot finden sich jeweils im Vorlesungsverzeichnis der UZH. Auch der Graduate Campus bietet vielfältige Weiterbildungskurse für Doktorierende an.
Den Doktorierenden werden in den Populären Kulturen regelmässig folgende Module angeboten:
Darüber hinaus bieten die Democracy Studies an der UZH die Möglichkeit, interdisziplinär über das Thema Demokratie zu forschen:
Voraussetzung für die Annahme eines Promotionsprojekts ist ein abgeschlossenes Masterstudium mit hervorragender Abschlussarbeit in Populären Kulturen, Volkskunde, Europäischer Volksliteratur, Europäischer Ethnologie, Empirischer Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie oder in einem nah verwandten Fachgebiet mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung.
Weitere Voraussetzung für die Zulassung ist die verbindliche Zusage zweier promotionsberechtigter Dozierender zur Betreuung des Doktorats, welche die Vorgaben zur Zusammensetzung der Betreuungskommission erfüllen. Zu bestimmen sind Haupt- und Zweitbetreuung, eine davon muss Fakultätsmitglied sein. Die Zweitbetreuung können auch promotionsberechtigte Dozierende anderer Universitäten übernehmen. Alle Informationen zur Zulassung finden sich auf der Website der Philosophischen Fakultät.
Promotionsberechtigte Dozierende des ISEK – Populäre Kulturen sind:
Professuren
Privatdozierende
Interessierte Doktorierende wenden sich an die Doktoratskoordinatorin Dr. Doreen Spörer-Wagner zur Abklärung der notwendigen Voraussetzungen für eine Promotion und zum weiteren Vorgehen.